Kostenübernahme: Gut zu wissen

Die Krankenkassen zahlen für eine zweckmäßige Grundversorgung. In der Regel handelt es sich um Standardmodelle. Bis auf die gesetzliche Zuzahlung von maximal zehn Euro werden sie kostenlos zur Verfügung gestellt. Mehrkosten für aufwendigere Produkte und zusätzliche Funktionen müssen oft selbst getragen werden, wenn sie nicht medizinisch notwendig und gut begründet sind.
Für einige Hilfsmittel wie Seh-oder Hörhilfen, Inkontinenzmittel oder Einlagen gilt ein Festbetrag, d. h. die Kassen übernehmen die Kosten bis zur festgesetzten Pauschale.

Haltbare Gegenstände wie Krücken, Rollstühle, Krankenbetten oder Badehilfen werden den Versicherten vorzugsweise leihweise überlassen.

Generell ist für Hilfsmittel eine Zuzahlung fällig. Gesetzlich Versicherte zahlen zehn Prozent des Abgabepreises zu, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Ab Erreichen der einkommensabhängigen individuellen Belastungsgrenze kann man auf Antrag bei seiner Kasse für das Kalenderjahr von Zuzahlungen befreit werden.