Wer übernimmt die Kosten?

Wer bezahlt mein Hilfsmittel? In den meisten Fällen ist die Krankenkasse zuständig. Sie finanziert Hilfsmittel für den privaten Gebrauch. Brauchst du ein Hilfsmittel für den Beruf oder für den Weg zur Arbeit, sind andere Leistungsträger wie die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur zuständig. Die verschiedenen Kostenträger müssen ihre Zuständigkeiten untereinander klären und den Antrag ggf. weiterleiten.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn…

  • die Hilfsmittel medizinisch notwendig und per Rezept ärztlich verordnet sind.
  • die Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Hilfsmittelnummer aufgeführt sind (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
  • die Hilfsmittel wirtschaftlich und angemessen sind. Kosten und Aufwände über eine zweckmäßige Basis-Versorgung hinaus müssen medizinisch gut begründet oder selbst getragen werden.
  • die Versorgung durch die Vertragspartner der Krankenkasse erfolgt. Jede Krankenversicherung arbeitet mit einer Auswahl von Fachhändlern, wie Sanitätshäusern zusammen.