Welche Hilfsmittel stehen mir zu?

Gesetzlich Versicherte – und in der Regel auch privat Versicherte – haben einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

  • Hilfsmittel, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich bewilligt werden können, sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
  • Nicht finanziert werden Gegenstände des täglichen Lebens, die auch von Menschen ohne Erkrankung genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Computer, spezielle Matratzen, komfortable Fahrräder, spezielle Essbestecke, Trinkbecher oder rutschhemmende Matten.
  • Achtung: Hilfsmittel müssen von der Krankenkasse (bzw. anderen Leistungsträgern) vorher genehmigt werden. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.